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   BSG, 07.09.1999 - B 2 U 190/99 B   

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https://dejure.org/1999,10014
BSG, 07.09.1999 - B 2 U 190/99 B (https://dejure.org/1999,10014)
BSG, Entscheidung vom 07.09.1999 - B 2 U 190/99 B (https://dejure.org/1999,10014)
BSG, Entscheidung vom 07. September 1999 - B 2 U 190/99 B (https://dejure.org/1999,10014)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an eine schlüssige Darlegung des Zulassungsgrundes bei der Beschwerde - Ermessensspielraum des Gerichtes bei der Beurteilung der Sachdienlichkeit einer Klageänderung - Anforderungen an die substantiierte Darlegung dass ein Gericht den Begriff der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGG § 160 Abs. 2 Nr. 3, § 99 Abs. 1
    Rechtsbegriff der Sachdienlichkeit im sozialgerichtliches Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 19.02.1992 - 1 BvR 1935/91

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung -

    Auszug aus BSG, 07.09.1999 - B 2 U 190/99 B
    Dazu hat der Senat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß es jedenfalls rechtskundig vertretenen Beteiligten obliegt, in der mündlichen Verhandlung alle diejenigen Anträge zur Niederschrift des Gerichts zu stellen, über die das Gericht entscheiden soll (vgl ua Beschlüsse des Senats vom 3. März 1997 - 2 BU 19/97 - und vom 23. September 1997 - 2 BU 31/97 - sowie Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Februar 1992 = SozR 3-1500 § 160 Nr. 6).
  • BSG, 04.05.1999 - B 2 U 89/98 B

    Fehlerhaftigkeit einer Klageänderung kein Verfahrensmangel

    Auszug aus BSG, 07.09.1999 - B 2 U 190/99 B
    Bei dieser Überprüfung ist nicht auf die objektive Sachdienlichkeit abzustellen, sondern darauf, ob das Tatsachengericht die Klageänderung subjektiv für sachdienlich hält (Beschluß des Senats vom 4. Mai 1999 - B 2 U 89/98 B -).
  • BSG, 23.09.1997 - 2 BU 31/97

    Ausschließung vom Richteramt im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 07.09.1999 - B 2 U 190/99 B
    Dazu hat der Senat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß es jedenfalls rechtskundig vertretenen Beteiligten obliegt, in der mündlichen Verhandlung alle diejenigen Anträge zur Niederschrift des Gerichts zu stellen, über die das Gericht entscheiden soll (vgl ua Beschlüsse des Senats vom 3. März 1997 - 2 BU 19/97 - und vom 23. September 1997 - 2 BU 31/97 - sowie Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Februar 1992 = SozR 3-1500 § 160 Nr. 6).
  • BSG, 06.05.2019 - B 10 ÜG 13/18 B

    Entschädigung für eine überlange Verfahrensdauer

    Das Revisionsgericht kann die - negative - Entscheidung der Vorinstanz nur daraufhin nachprüfen, ob das Tatsachengericht den Rechtsbegriff der Sachdienlichkeit verkannt und damit die Grenzen seines Ermessens überschritten hat ( BSG Beschluss vom 13.8.2018 - B 13 R 90/18 B - Juris RdNr 10; BSG Beschluss vom 28.2.2000 - B 11 AL 247/99 B - Juris RdNr 5; BSG Beschluss vom 7.9.1999 - B 2 U 190/99 B - Juris RdNr 3).

    Dazu hätte er substantiiert vortragen müssen, dass die Klageerweiterung zulässig gewesen wäre, denn nur dann hätte - was in der Regel sachdienlich ist - über sie eine einheitliche Sachentscheidung getroffen werden können ( BSG Beschluss vom 13.8.2018, aaO; BSG Beschluss vom 7.9.1999, aaO, RdNr 4).

  • BSG, 11.11.2021 - B 14 AS 273/21 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Denn selbst wenn im Rahmen des § 73 Abs. 6 Satz 5 SGG die revisionsrechtliche Überprüfung (nur) auf die Einhaltung der Grenzen des Ermessens durch das LSG beschränkt wäre, also darauf, ob das LSG den Rechtsbegriff der "ernstlichen Zweifel" verkannt und damit die Grenzen seines - hier unterstellten - Ermessens überschritten hat (zum vergleichbaren Prüfungsmaßstab bei der Prüfung der Sachdienlichkeit iS des § 99 Abs. 1 SGG BSG vom 7.9.1999 - B 2 U 190/99 B; zum Ermessen im Rahmen des § 153 Abs. 4 SGG BSG vom 14.3.2019 - B 5 R 22/18 B - RdNr 45), läge ein solcher Fall hier vor.
  • BSG, 13.08.2018 - B 13 R 90/18 B

    Feststellung höherer Pflichtbeiträge für fiktive Arbeitsentgelte aus

    Dazu hätte die Klägerin zumindest substantiiert darlegen müssen, dass die geänderte Klage zulässig gewesen wäre, denn nur dann hätte über sie eine einheitliche Sachentscheidung getroffen werden können (vgl BSG Beschluss vom 7.9.1999 - B 2 U 190/99 B - Juris RdNr 3 mwN).
  • BSG, 04.09.2017 - B 13 R 191/17 B

    Nichtzulassungsbeschwerde; Sachdienlichkeit der Klageänderung;

    Das Revisionsgericht kann die - negative - Entscheidung der Vorinstanz nur daraufhin nachprüfen, ob das Tatsachengericht den Rechtsbegriff der Sachdienlichkeit verkannt und damit die Grenzen seines Ermessens überschritten hat (BSG Beschluss vom 28.2.2000 - B 11 AL 247/99 B - Juris RdNr 5; BSG Beschluss vom 7.9.1999 - B 2 U 190/99 B - Juris RdNr 3).
  • BSG, 02.01.2006 - B 2 U 301/05 B
    Die Begründung eines solchen Verfahrensfehlers erfordert ua die Darlegung, dass das LSG den Rechtsbegriff der Sachdienlichkeit verkannt und die Grenzen seines Ermessens überschritten habe und dass die erweiterte Klage zulässig gewesen wäre (Beschluss des Senats vom 7. September 1999 - B 2 U 190/99 B -).
  • BSG, 09.02.2007 - B 12 KR 5/06 B
    Die Verletzung des § 99 Abs. 1 SGG ist durch das Revisionsgericht nur daraufhin zu überprüfen, ob das LSG die Klageänderung subjektiv für sachdienlich halten durfte (vgl Bundessozialgericht Beschluss vom 7. September 1999, B 2 U 190/99 B mwN - nicht veröffentlicht).
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